Navigieren in Tägerwilen

Umzugsmeldung (An-/Abmeldung, Adresswechsel)

Meldefrist 14 Tage

Melden Sie uns einen Zuzug nach Tägerwilen, einen Umzug innerhalb Tägerwilen oder einen Wegzug von Tägerwilen innert der gesetzlichen Frist von 14 Tagen.

Meldung mit dem neuen Online-Service eUmzugCH

Umziehen leicht gemacht!

Bequem und in einem Schritt können Sie einen Umzug innerhalb der Schweiz mit eUmzug melden. Heimatscheine werden bei Bedarf automatisch zwischen den Gemeinden ausgetauscht. Ausländerausweise der Kategorie «EU/EFTA» werden nach wie vor im Original benötigt, damit die neue Adresse eingetragen werden kann.

Meldung am Schalter

Melden Sie Ihren Adresswechsel (Zuzug, Umzug oder Wegzug) am Schalter, wenn:

  • Sie eine persönliche Begrüssung oder Beratung wünschen und vielleicht weitere Fragen haben,
  • Sie aus dem Ausland zu- oder dorthin wegziehen,
  • Sie vor dem Zu- oder nach dem Wegzug vorübergehende Kurzaufenthalte bis zu drei Monate aufweisen,
  • Sie einen Wochenaufenthalt/Nebenwohnsitz anmelden möchten,
  • Sie ausländische/r Staatsangehörige/r der Kategorie «Nicht EU/EFTA» sind und aus einem anderen Kanton zuziehen (Gesuch um Kantonswechsel nötig),
  • Sie ausländische/r Staatsangehörige/r mit Aufenthaltsbewilligung «F», «N» oder «S» sind und aus einer anderen Gemeinde zuziehen.

Benötigte Unterlagen bei einem Zuzug

Schweizer Staatsangehörige:

  • Heimatschein oder Geburtsschein (Kinder) ***
  • Mietvertrag (kann verlangt werden)
  • Die Anmeldung im Einwohnerregister ist kostenlos

Ausländische Staatsangehörige:

  • Gültiger Reisepass, Personalausweis oder Identitätskarte
  • Mietvertrag (kann verlangt werden)
  • Ausländerausweis (Zwecks Anpassung der neuen Adresse benötigen wir bei EU/EFTA-Staatsangehörigen den Original Ausländerausweis.)
  • Bei Zuzug aus dem Ausland diverse Unterlagen gemäss Merkblatt Migrationsamt
  • Die Anmeldung ist kostenlos

Nebenwohnsitz (Wochenaufenthalt)

Melden Sie uns einen Nebenwohnsitz persönlich am Schalter, wenn Sie einen anderen Hauptwohnsitz haben und sich in Tägerwilen zu einem bestimmten Zweck ohne Absicht des dauernden Verbleibens während mindestens drei Monaten im Jahr aufhalten.

Der Entscheid, ob Sie in Tägerwilen einen Neben- oder Hauptwohnsitz begründen, obliegt dem Einwohneramt und basiert auf den für uns erkennbaren objektiven Umständen.

Benötigte Unterlagen

  • Heimatausweis (nach positiver Beurteilung)
  • Mietvertrag (kann verlangt werden)
  • Die Anmeldung ist kostenlos

 

*** Heimatschein – Keine Hinterlegungspflicht mehr im Kanton Thurgau ab 1. Januar 2024

Situation im Kanton Thurgau

Die Hinterlegung von Schriften (Heimatscheinen) diente den Einwohnerdiensten bis anhin als Grundlage für die Erfassung eines Hauptwohnsitzes einer Person. Seit 1. Januar 2024 entfällt die Hinterlegungspflicht von Heimatscheinen im Kanton Thurgau. Die betreffende Einwohnerregisterverordnung wurde angepasst. Möglich wurde dies aufgrund der Digitalisierung. Die Thurgauer Gemeinden können die benötigten Daten nun direkt beim Zivilstandsregister INFOSTAR abfragen.

Situation schweizweit

Voraussichtlich in den nächsten 10 Jahren wird die Hinterlegungspflicht von Heimatscheinen schweizweit abgeschafft. Nicht alle Gemeinden und Kantone haben derzeit aber schon die Voraussetzungen dafür geschaffen, weshalb die Situation noch unterschiedlich ist.

Gut zu wissen

Das Wegfallen der Hinterlegungspflicht von Heimatscheinen hat nichts mit der persönlichen Meldepflicht zu tun. Nach wie vor sind Sie gesetzlich verpflichtet, jeden Umzug innert 14 Tagen den zuständigen Einwohnerdiensten zu melden.

Für die Ausstellung neuer Heimatscheine ist das Zivilstandsamt der Heimatgemeinde zuständig. Solange die Hinterlegungspflicht nicht in allen Schweizer Kantonen aufgehoben wird, wird das Zivilstandsamt noch Heimatscheine anbieten.

 

real estate